Beschluss der Mitgliederversammlung am 06.05.2023


Mit der neuen Rahmenkleingartenordnung, die seit 1.1.2020 in Kraft
getreten ist, wurden sämtliche Nadelgehölz- und Koniferenarten im
Kleingarten verboten. Dies gilt sowohl für einzeln stehende Bäume und
Sträucher als auch für Hecken.


Nicht erlaubt sind also zum Beispiel:


· Nadelbäume wie Tanne, Zeder, Lärche, Erle, Fichte, Eibe,
Wacholder, Kiefer, Scheinzypressen, Lebensbäume,
Mammutbäume oder Schmucktanne.
· Laubbäume wie Eiche, Birke, Ahorn, Weide, Kastanie,
Essigbaum oder Walnuss.


Diese Regelungen tragen der grundsätzlichen kleingärtnerischen
Nutzungsart Rechnung. Obst- und Gemüseanbauflächen dürfen nicht durch
zu hohe, den Boden versauernde oder krankheitsübertragende Gehölze
beeinträchtigt werden.
Um der neuen Rahmenkleingartenordnung auch gerecht zu werden wurde
heute auf der ordentlichen Jahreshauptversammlung folgendes einstimmig
beschlossen.
Für die Entfernung der nicht erlaubten Bäume und Sträucher hat die
Mitgliederversammlung einen Zeitraum von 2 Jahren festgesetzt.
MAI 2025
Bei Gartenaufgabe bzw. Neuverpachtung ist dies eher zu erfolgen.

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