Muss sich um die freien Gärten nur der Vorstand kümmern?

Besonders bei kleineren Kleingartenanlagen fallen freie Gärten für die noch vorhandenen Gartennutzer finanziell z.T. erheblich ins Gewicht, denn im Unterpachtvertrag werden leer stehende Gärten zur Gemeinschaftsfläche gerechnet, sodass die Pacht auch für diese Flächen durch die Gartenfreunde mit aufgebracht werden muss. Den Vorstand zu verpflichten, regelmäßig zu berichten, wie diesem Leerstand entgegengewirkt werden kann, ist keine Lösung des Problems. Hierfür ist jeder Gartenfreund mit in der Pflicht. Es ist doch so: Jeder Gartenfreund erwartet mit Recht vom Vereins- und

vom Kreisvorstand, dass ihm die Nutzung seiner Parzelle in der Kleingartenanlage ermöglicht wird.

Im Umkehrschluss ist der Gartenfreund aber auch verpflichtet, seinen Beitrag zu leisten, dass beide in die Lage versetzt werden, dieser Verpflichtung auch nachkommen zu können. Das bedeutet, selbst mit Verantwortung für die Kleingartenanlage zu übernehmen. Jeder dürfte wohl in der Lage sein, Interessenten für die Nutzung einer freien Parzelle zu gewinnen. In den Vereinen sollte man sich aber auch über die Zukunft der Kleingartenanlage Gedanken machen. Um dem Leerstand

entgegenzuwirken, wird es unumgänglich, eine Strukturierung der Anlage zu überdenken. Auch darf man die Augen nicht verschließen, wenn die Zunahme freier Gärten bedrohliche Ausmaße annimmt oder erkennen lässt, sodass eine gesicherte Zukunft der Anlage in Frage gestellt werden muss.

Eine bedeutsame Rolle spielt in diesem Zusammenhang ein konsequentes Vorgehen bei der Gartenabgabe, damit nicht die verbleibenden Gartenfreunde letztlich für die Beräumung von , abgegebenen Parzellen aufkommen müssen. Jeder Gartenfreund sollte sich deshalb auch darüber Gedanken machen, wann er

seine Parzelle aufgeben möchte oder muss. Er sollte sich deshalb auch Gedanken machen, wie er die Parzelle in den für die Zurückgabe erforderlichen Zustand versetzen kann und wer ihm dabei hilft. Die Vorsorge sollte auch so weit gehen, dafür notfalls gezielt Geld zurückzulegen. Die Verantwortung für den Umgang mit freien Gärten und auch für die damit verbundenen finanziellen Belastungen für den Verein und für jedes Mitglied ist also nicht nur Sache des Vorstandes, sondern sie hat auch jeder einzelne Gartenfreund mitzutragen.

Dr. Rudolf Trepte

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