🐾 Tierhaltung im Kleingarten – Was ist erlaubt?


Die dauerhafte Tierhaltung im Kleingarten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Kleingärten dienen laut Gesetz in erster Linie der gärtnerischen Nutzung und Erholung, nicht der Tierzucht oder -haltung.
Quelle: Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
⚖️ Gesetzliche Grundlage
Nach § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes ist ein Kleingarten ein Garten,
der zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient.
Eine regelmäßige Tierhaltung ist darin nicht vorgesehen.
Quelle: § 1 Abs. 1 BKleingG

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