Wasser und Energie

 

 

 

Der KGV Am Weinberg e.V. ist gegenüber den Versorgern für Strom und für Wasser für die erhaltenen Lieferungen lt. E-Hauptzähler bzw. W-Hauptzähler finanziell haftbar.


Wasser und Elektroenergie sind im Rahmen der gegebenen Anschlusswerte zu verwenden. Die Abnehmeranlagen sind entsprechend den geltenden rechtlichen und technischen Regeln zu installieren und instandzuhalten.Der KGV Am Weinberg e.V. sichert Instandhaltung, Reparaturen und Inspektion des Wasser – und Energienetzes der Hauptleitung bis zu Übergabe an die Verbraucher(bei Wasser bis vor den Absperrhahn vor der Wasseruhr, bei Energie bis zu den E-Verteilungs-kästen in den Wegen).

Für die Instanthaltung ab Übergabepunkt ist jeder Gartenfreund selbst verantwortlich. Defekte Teile, wie Wasseruhren oder E-Zähler werden durch die Gartensparte nicht ersetzt. Defekte Anlagenteile sind umgehend auszuwechseln .Jegliche Schäden oder Störungen an den Wasser- und Elektroanlagen sind dem Vorstand zu melden. Zur Schadensbegrenzung ist jeder verpflichtet. Deshalb ist es ratsam, die Zähler regelmäßig zu überprüfen. Dem Vorstand ist der Zugang zu den Wasseruhren und Energiezählern zu gewähren.Die Installation von Anlagen (Elektro) ist nur von Fachleuten oder Firmen zulässig.Alle Gartenfreunde sichern, dass die Kassierung durch die Kassierer ordnungsgemäß zum bekannten Termin erfolgen kann. Bei Abwesenheit einzelner Gartenfreunde ist eine ihnen vertraute Person zu beauftragen den Zugang zugewähren bzw. die Beiträge zu entrichten. Die Bezahlung der Lieferung von Strom und Wasser ist eine Bringepflicht.Die Tarife richten sich nach den Preisfestlegungen der Versorger. Die Differenz zwischen Hauptzähler und den abgelesenen Beständen der einzelnen Uhren der Gartenfreunde werden im darauffolgenden Jahr auf die Mitglieder umgelegt.

 Sind Wasser und Energieabrechnungen nicht bis zum Zahlungstermin von den Gartenfreunden bezahlt, erfolgt Mahnung. Bei Nichtreaktion bzw. Postrücklauf wegen nicht gemeldeter neuer Adresse, erfolgt Abschaltung der Wasser- und Energiezufuhr seitens des Vorstandes. Unberechtigte Eingriffe bzw. nichtgenehmigte Energie- und Wasserentnahme ziehen strafrechtliche Folgen wegen Diebstahls nach sich. Werden zur Ablesung defekte Zähler oder Uhren angetroffen, erfolgt die Berechnung nach dem Durchschnitt des Verbrauches der Gartensparte.Jeder Gartenfreund ist zur Winterfestmachung seiner Wasseranlage verpflichtet.Für Schäden durch Energie-und Wasserausfälle des Hauptversorgers übernimmt die Gartensparte keine Haftung.

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Was offenbar vielen Gartenbesitzern nicht bewusst ist: Im geschäftlichen Verkehr besteht für Strom- und Wasserzähler Eichpflicht. Die Verwendung ungeeichter Messgeräte ist ordnungswidrig und mit Bußgeld bedroht.

Der Gesetzgeber unterscheidet im Eichgesetz nicht zwischen „Hauptzähler" und „Unterzähler". Es spielt keine Rolle, ob der Lieferant der Elektroenergie oder des Wassers ein öffentliches Versorgungsunternehmen ist oder ob der Verein intern weiterverteilt.

Fazit: Sobald der mit einem Messgerät bzw. Zähler ermittelte Verbrauch von Elektrizität oder Wasser Grundlage für eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist oder in sonstiger Weise Einfluss auf die Höhe des vom Gartenbesitzer zu entrichtenden Entgelts hat, besteht Eichpflicht.

Dies dient dem Schutz des Verbrauchers, der die Richtigkeit der Messergebnisse in der Regel nicht beurteilen kann und der deshalb nur einem von einer unabhängigen Stelle geeichten Messgerät vertrauen kann. Die Mitglieder können übrigens nicht ihren Verein zum „eichrechtsfreien Staat im Staat" erklären, indem sie sich unter Umgehung der Eichpflicht auf die Abrechnung mittels ungeeichter Zähler „einigen".

Eichung in Fakten:

1. Strom- und Wasserzähler müssen ein Zulassungszeichen tragen, damit sie geeicht werden können.

2. Eichgültigkeit (immer ab Herstelljahr bzw. Jahr der letzten Eichung und unabhängig davon, ob der Zähler ganzjährig verwendet wird)

  • Elektroenergiezähler (mechanische Induktionszähler): 16 Jahre
  • Elektroenergiezähler (elektronische Zähler): 8 Jahre
  • Wasserzähler für Kaltwasser: 6 Jahre

Karsten Riedel, Leiter des Eichamtes Leipzig

 

 

 

Vorstand

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